Fahnen, Flaggen, Beachflags, Triflags, hissfahnen, Bannerfahnen, Hochformatsfahnen, Kirchenfahnen, Gemeindefahnen, Städtefahnen, Feuerwehrfahnen, Wimpel, Firmenfahnen, Bootswimpel, Schuetzenfahnen, Fahnen und Flaggen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen werden ein für allemal der Geschäftsverbindung mit dem Käufer oder Warenempfänger zugrunde gelegt, ohne dass es im späteren Schriftverkehr einer besonderen Erwähnung bedarf.Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Bremen bzw. ab Lieferwerk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird extra berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen Die Preise sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage des Versandes gültigen Preise.Unsere Rechnungen sind zahlbar: sofort rein netto Kasse.Export: Rechnungsbetrag rein netto ohne jeglichen Abzug. Vorauskasse, gegen Dokumente oder unwiderrufliches Akkreditiv.Verpackung wird billigst berechnet.Ausführung der Aufträge in Teillieferungen, wodurch Mehrkosten entstehen, die zu Lasten des Empfängers gehen, behalten wir uns vor. Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. 10 % Mehr- oder Minderlieferung bei Reklameaufträgen vorbehalten.Lieferungsmöglichkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets annähernd. Inverzugsetzungen, Deckungskäufe, Schadenersatzansprüche oder dergleichen sind in jedem Fall ausgeschlossen.Bei Zielüberschreitungen werden die jeweiligen Zinsen und Kreditgebühren in bankmäßiger Höhe berechnet. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.Der Versand erfolgt ab Bremen oder Lieferwerk. Auch bei vereinbarter Frankolieferung reist die Ware auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen Berücksichtigung finden. Bei begründeter Bemängelung leisten wir nach Prüfung des Sachverhaltes Ersatz durch kostenfreie Reparatur, Neulieferung oder Gutschrift nach unserer Wahl unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche. Bei beschädigt ankommenden Exportsendungen ist das Zeugnis eines Havariekommissars erforderlich. Bei Reklamationen ist ein amtlich beglaubigter Befund durch die Handelskammer, Zollbehörde etc. zu erbringen.Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte etc., die im Katalog, Preisliste und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte. Bei Sonderanfertigungen werden Handmuster, Entwürfe, Formen, Werkzeuge etc. gesondert in Rechnung gestellt.Erteilte Aufträge dürfen seitens des Käufers ohne unsere Zustimmung nicht annulliert werden.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Schecks gelten erst nach Einlösung als Bezahlung. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Wird die Ware an Dritte verkauft, ehe sie bezahlt ist, so gilt die Forderung an Dritte als an uns abgetreten.Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Bremen.Einkaufsbedingungen der Beststeller haben keine Gültigkeit, dagegen gelten die vorstehenden Bedingungen bei Auftragserteilung als anerkannt, wenn schriftliche Sondervereinbarungen nicht getroffen sind.